Anhang AGB

(Google Street View und Google Business Profil)

**1. Hintergrund:**

Diese Vereinbarung wird zwischen dem Anbieter der fotografischen Dienstleistungen (“Anbieter”) und dem

Unternehmen, dessen Einrichtungen für das Google Street View Trusted Programm fotografiert werden

(“Unternehmen”) getroffen.

**2. Google Street View Trusted Programm:**

Der Anbieter handelt als selbständiger Unternehmer und weder der Anbieter noch sein Mitarbeiter handeln

als Mitarbeiter oder Vertreter von Google. Der Anbieter und deren Mitarbeiter ist jedoch gemäss dem

Google Street View Trusted Programm dazu berechtigt, lokalen Unternehmen, die am Google Street View

Trusted Programm teilnehmen möchten, fotografische Dienstleistungen anzubieten.

**3. Honorarzahlung:**

Dem Anbieter steht es frei, eine einmalige Terminreservationsgebühr zu erheben, welche mit dem

Gesamthonorar zu verrechnen sind. Das Honorar ist vom Unternehmen vollends zu zahlen, nachdem der

Anbieter die Fotos (gemäss untenstehender Beschreibung) in den Einrichtungen des Unternehmens

aufgenommen hat.

**4. Leistungen und Rechtsinhaberschaft an den Fotos:**

Der Anbieter verpflichtet sich zu folgenden Dienstleistungen:

i. Der Anbieter nimmt Fotos in den Innenbereichen des Unternehmens auf, die das Unternehmen

für das Google Street View Trusted Programm zum Fotografieren freigegeben hat. (“Fotos”).

ii. Der Anbieter hält die technischen Spezifikationen des Google Street View Trusted Programms

ein.

iii. Der Anbieter räumt dem Unternehmen das ausschliessliche, zeitlich unbeschränkte, weltweite,

unterlizenzierbare Recht ein, die Fotos auf alle Nutzungsarten - gleich, ob bekannt oder

unbekannt, kommerziell oder unkommerziell, körperlich oder unkörperlich - zu nutzen. Dazu

gehört insbesondere das Recht, die Fotos; (a) zu hosten, zu speichern, zu vervielfältigen, zu

verbreiten (einschliesslich Vermietung / Verleih), öffentlich zugänglich zu machen, zu senden,

auszustellen, sonst öffentlich wiederzugeben oder auf sonstige Weise wiederzugeben; (b) unter

Wahrung der Urheberpersönlichkeitsrechte des Fotografen / der Fotografin zu ändern,

anzupassen, zu bearbeiten, abgeleitete und/oder neue Werte in Ableitung und/oder auf

Grundlage der Fotos oder Teilen davon herzustellen, zu nutzen, zu veröffentlichen und zu

verwerten; (c) unter Wahrung der Urheberpersönlichkeitsrechte des Fotografen / der Fotografin

die Fotos oder Teile davon mit anderen Inhalten zu kombinieren und in Verbindung mit anderen

Inhalten zu nutzen; (d) die unter dieser Klausel eingeräumten Rechte an Dritte

unterzulizenzieren. Der Anbieter wird, soweit erforderlich, entsprechende vertragliche

Regelungen mit dem Fotografen / der Fotografin treffen, um dem Unternehmen die vorstehend,

dargelegten Rechte einräumen zu können. d. Der Anbieter lädt die Fotos innerhalb von 7

Werktagen, nachdem Sie aufgenommen wurden, gemäss der Bestimmungen der Ziffer 5 zur

Verarbeitung und Verwendung durch Google hoch.

**5. Bedingungen in Bezug auf das Hochladen, Verarbeiten und Verwenden von Fotos:**

a. Nutzungsbedingungen von Google. Das Unternehmen ist damit einverstanden, dass das Hochladen, die

Verarbeitung und die Verwendung der Fotos den Bestimmungen der Google Nutzungsbedingungen für

derartige Fotos unterliegen. Diese sind unter

https://www.google.ch/intl/de_ch/streetview/privacy/#service-use abrufbar. Des Weiteren gelten zusätzliche

Bestimmungen, die unter www.google.de/intl/de/help/maps/businessphotos/tos.html oder einer anderen

von Google zukünftig bereitgestellten URL eingesehen werden können,sowie ggf. weitere zusätzliche

Bestimmungen (gemeinsam als „Nutzungsbedingungen von Google“ bezeichnet).

b. Berechtigung zum Hochladen von Fotos in Google. Hiermit berechtigt das Unternehmen den Anbieter, die

Fotos im Namen des Unternehmens in Google hochzuladen, und Google, die Fotos gemäß der

Nutzungsbedingungen von Google zu nutzen.

**6. Eingeschränkte Lizenzerteilung an den Anbieter.**

Das Unternehmen gewährt dem Anbieter das nicht ausschließliche und nicht unterlizenzierbare Recht, eine

angemessene Anzahl der Fotos als "Beispiele" oder "PortfolioExemplare" on und offline zu nutzen, um

Arbeitsbeispiele zu archivieren und seine professionellen Dienste zu bewerben oder zu vermarkten.

**7. Uhrzeit und Datum der Fotoaufnahmen.**

Nach der Unterzeichnung reserviert der Anbieter die vereinbarte Uhrzeit und das vereinbarte Datum zur

Erbringung der fotografischen Dienstleistungen.

**8. Erstattungen.**

Werden die Fotos von Google abgelehnt, da sie nicht den technischen Spezifikationen von Google

Business Photos entsprechen, und behebt der Anbieter dieses Problem nicht durch wiederholte

Fotoaufnahmen vom Unternehmen zu einem einvernehmlich vereinbarten Termin, muss der Anbieter dem

Unternehmen das vollständige Honorar erstatten.

**9. Versicherung.**

Der Fotograf/die Fotografin muss über eine umfassende, allgemeine Haftpflichtversicherung zur

Abdeckung seiner Aktivitäten auf dem Gelände des Unternehmens verfügen.

**10. Vertraulichkeit.**

Das Unternehmen erkennt an, dass es sich bei dieser Vereinbarung um vertrauliche Informationen handelt.

Das Unternehmen darf diese Vereinbarung nicht gegenüber Dritten offenlegen oder Dritten zur Verfügung

stellen, es sei denn, (a) es handelt sich bei den Dritten um Google oder eines seiner verbundenen

Unternehmen (im Sinne des § 15 AktG), (b) dies wurde vom Fotografen ausdrücklich schriftlich genehmigt

oder (c) es besteht eine gesetzliche Verpflichtung hierzu, und das Unternehmen setzt den Fotografen

rechtzeitig hierüber in Kenntnis (soweit möglich und zulässig).

**11. Gewährleistung.**

Vorbehaltlich Ziffer 8 gelten die gesetzlichen Gewährleistungsrechte.

**12. Haftungsbeschränkung.**

a. Bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit, auch ihrer gesetzlichen Vertreter und Erfüllungsgehilfen, haftet jede

Partei nach den gesetzlichen Bestimmungen. Das Gleiche gilt bei schuldhaft verursachten Schäden aus

der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit, bei Schäden, die durch das Fehlen einer

garantierten Beschaffenheit verursacht wurden, sowie im Falle arglistig verschwiegener Mängel.

b. Bei durch eine Partei, ihre gesetzlichen Vertreter oder Erfüllungsgehilfen leicht fahrlässig verursachten

Sach und Vermögensschäden haftet diese Partei nur im Falle der Verletzung einer wesentlichen

Vertragspflicht, jedoch der Höhe nach begrenzt auf den bei Vertragsschluss vorhersehbaren und

vertragstypischen Schaden.Wesentliche Vertragspflichten sind solche, deren Erfüllung die

ordnungsgemäße Durchführung eines Vertrages überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung die

Vertragsparteien regelmäßig vertrauen und vertrauen dürfen.

c. Die Haftung nach dem Produkthaftungsgesetz bleibt unberührt.

d. Im Übrigen ist die Haftung der Parteien ausgeschlossen.

**13. Änderungen.**

Änderungen an dieser Vereinbarung, einschließlich Änderungen bezüglich der hier genannten

Anforderung an die Schriftform von Änderungen, bedürfen der Schriftform und müssen von beiden Parteien

unterzeichnet werden.

**14. Gesamte Vereinbarung.**

Diese Vereinbarung stellt das gesamte rechtliche Übereinkommen zwischen den Parteien im Hinblick auf

ihren Gegenstand dar und ersetzt alle zuvor oder gleichzeitig getroffenen Vereinbarungen zu diesem

Gegenstand.