(Google Street View und Google Business Profil)
**1. Hintergrund:**
Diese Vereinbarung wird zwischen dem Anbieter der fotografischen Dienstleistungen (“Anbieter”) und dem
Unternehmen, dessen Einrichtungen für das Google Street View Trusted Programm fotografiert werden
(“Unternehmen”) getroffen.
**2. Google Street View Trusted Programm:**
Der Anbieter handelt als selbständiger Unternehmer und weder der Anbieter noch sein Mitarbeiter handeln
als Mitarbeiter oder Vertreter von Google. Der Anbieter und deren Mitarbeiter ist jedoch gemäss dem
Google Street View Trusted Programm dazu berechtigt, lokalen Unternehmen, die am Google Street View
Trusted Programm teilnehmen möchten, fotografische Dienstleistungen anzubieten.
**3. Honorarzahlung:**
Dem Anbieter steht es frei, eine einmalige Terminreservationsgebühr zu erheben, welche mit dem
Gesamthonorar zu verrechnen sind. Das Honorar ist vom Unternehmen vollends zu zahlen, nachdem der
Anbieter die Fotos (gemäss untenstehender Beschreibung) in den Einrichtungen des Unternehmens
aufgenommen hat.
**4. Leistungen und Rechtsinhaberschaft an den Fotos:**
Der Anbieter verpflichtet sich zu folgenden Dienstleistungen:
i. Der Anbieter nimmt Fotos in den Innenbereichen des Unternehmens auf, die das Unternehmen
für das Google Street View Trusted Programm zum Fotografieren freigegeben hat. (“Fotos”).
ii. Der Anbieter hält die technischen Spezifikationen des Google Street View Trusted Programms
ein.
iii. Der Anbieter räumt dem Unternehmen das ausschliessliche, zeitlich unbeschränkte, weltweite,
unterlizenzierbare Recht ein, die Fotos auf alle Nutzungsarten - gleich, ob bekannt oder
unbekannt, kommerziell oder unkommerziell, körperlich oder unkörperlich - zu nutzen. Dazu
gehört insbesondere das Recht, die Fotos; (a) zu hosten, zu speichern, zu vervielfältigen, zu
verbreiten (einschliesslich Vermietung / Verleih), öffentlich zugänglich zu machen, zu senden,
auszustellen, sonst öffentlich wiederzugeben oder auf sonstige Weise wiederzugeben; (b) unter
Wahrung der Urheberpersönlichkeitsrechte des Fotografen / der Fotografin zu ändern,
anzupassen, zu bearbeiten, abgeleitete und/oder neue Werte in Ableitung und/oder auf
Grundlage der Fotos oder Teilen davon herzustellen, zu nutzen, zu veröffentlichen und zu
verwerten; (c) unter Wahrung der Urheberpersönlichkeitsrechte des Fotografen / der Fotografin
die Fotos oder Teile davon mit anderen Inhalten zu kombinieren und in Verbindung mit anderen
Inhalten zu nutzen; (d) die unter dieser Klausel eingeräumten Rechte an Dritte
unterzulizenzieren. Der Anbieter wird, soweit erforderlich, entsprechende vertragliche
Regelungen mit dem Fotografen / der Fotografin treffen, um dem Unternehmen die vorstehend,
dargelegten Rechte einräumen zu können. d. Der Anbieter lädt die Fotos innerhalb von 7
Werktagen, nachdem Sie aufgenommen wurden, gemäss der Bestimmungen der Ziffer 5 zur
Verarbeitung und Verwendung durch Google hoch.
**5. Bedingungen in Bezug auf das Hochladen, Verarbeiten und Verwenden von Fotos:**
a. Nutzungsbedingungen von Google. Das Unternehmen ist damit einverstanden, dass das Hochladen, die
Verarbeitung und die Verwendung der Fotos den Bestimmungen der Google Nutzungsbedingungen für
derartige Fotos unterliegen. Diese sind unter
https://www.google.ch/intl/de_ch/streetview/privacy/#service-use abrufbar. Des Weiteren gelten zusätzliche
Bestimmungen, die unter www.google.de/intl/de/help/maps/businessphotos/tos.html oder einer anderen
von Google zukünftig bereitgestellten URL eingesehen werden können,sowie ggf. weitere zusätzliche
Bestimmungen (gemeinsam als „Nutzungsbedingungen von Google“ bezeichnet).
b. Berechtigung zum Hochladen von Fotos in Google. Hiermit berechtigt das Unternehmen den Anbieter, die
Fotos im Namen des Unternehmens in Google hochzuladen, und Google, die Fotos gemäß der
Nutzungsbedingungen von Google zu nutzen.
**6. Eingeschränkte Lizenzerteilung an den Anbieter.**
Das Unternehmen gewährt dem Anbieter das nicht ausschließliche und nicht unterlizenzierbare Recht, eine
angemessene Anzahl der Fotos als "Beispiele" oder "PortfolioExemplare" on und offline zu nutzen, um
Arbeitsbeispiele zu archivieren und seine professionellen Dienste zu bewerben oder zu vermarkten.
**7. Uhrzeit und Datum der Fotoaufnahmen.**
Nach der Unterzeichnung reserviert der Anbieter die vereinbarte Uhrzeit und das vereinbarte Datum zur
Erbringung der fotografischen Dienstleistungen.
**8. Erstattungen.**
Werden die Fotos von Google abgelehnt, da sie nicht den technischen Spezifikationen von Google
Business Photos entsprechen, und behebt der Anbieter dieses Problem nicht durch wiederholte
Fotoaufnahmen vom Unternehmen zu einem einvernehmlich vereinbarten Termin, muss der Anbieter dem
Unternehmen das vollständige Honorar erstatten.
**9. Versicherung.**
Der Fotograf/die Fotografin muss über eine umfassende, allgemeine Haftpflichtversicherung zur
Abdeckung seiner Aktivitäten auf dem Gelände des Unternehmens verfügen.
**10. Vertraulichkeit.**
Das Unternehmen erkennt an, dass es sich bei dieser Vereinbarung um vertrauliche Informationen handelt.
Das Unternehmen darf diese Vereinbarung nicht gegenüber Dritten offenlegen oder Dritten zur Verfügung
stellen, es sei denn, (a) es handelt sich bei den Dritten um Google oder eines seiner verbundenen
Unternehmen (im Sinne des § 15 AktG), (b) dies wurde vom Fotografen ausdrücklich schriftlich genehmigt
oder (c) es besteht eine gesetzliche Verpflichtung hierzu, und das Unternehmen setzt den Fotografen
rechtzeitig hierüber in Kenntnis (soweit möglich und zulässig).
**11. Gewährleistung.**
Vorbehaltlich Ziffer 8 gelten die gesetzlichen Gewährleistungsrechte.
**12. Haftungsbeschränkung.**
a. Bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit, auch ihrer gesetzlichen Vertreter und Erfüllungsgehilfen, haftet jede
Partei nach den gesetzlichen Bestimmungen. Das Gleiche gilt bei schuldhaft verursachten Schäden aus
der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit, bei Schäden, die durch das Fehlen einer
garantierten Beschaffenheit verursacht wurden, sowie im Falle arglistig verschwiegener Mängel.
b. Bei durch eine Partei, ihre gesetzlichen Vertreter oder Erfüllungsgehilfen leicht fahrlässig verursachten
Sach und Vermögensschäden haftet diese Partei nur im Falle der Verletzung einer wesentlichen
Vertragspflicht, jedoch der Höhe nach begrenzt auf den bei Vertragsschluss vorhersehbaren und
vertragstypischen Schaden.Wesentliche Vertragspflichten sind solche, deren Erfüllung die
ordnungsgemäße Durchführung eines Vertrages überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung die
Vertragsparteien regelmäßig vertrauen und vertrauen dürfen.
c. Die Haftung nach dem Produkthaftungsgesetz bleibt unberührt.
d. Im Übrigen ist die Haftung der Parteien ausgeschlossen.
**13. Änderungen.**
Änderungen an dieser Vereinbarung, einschließlich Änderungen bezüglich der hier genannten
Anforderung an die Schriftform von Änderungen, bedürfen der Schriftform und müssen von beiden Parteien
unterzeichnet werden.
**14. Gesamte Vereinbarung.**
Diese Vereinbarung stellt das gesamte rechtliche Übereinkommen zwischen den Parteien im Hinblick auf
ihren Gegenstand dar und ersetzt alle zuvor oder gleichzeitig getroffenen Vereinbarungen zu diesem
Gegenstand.
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